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322_1973 AT

322. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Luxemburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 322. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Luxemburg

Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck)

im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch

luxemburgische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen

(einschließlich Anhängern) mit luxemburgischen

Kennzeichen sind ab 1. Juli 1973 von

der Umsatzsteuer befreit. Hiedurch tritt gemäß

§ 12 Abs. 3 Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 223, der Ausschluß

vom Vorsteuerabzug ein.

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