322_1973
AT
322. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Luxemburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 322. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Luxemburg
1973_322_0 322. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Luxemburg
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Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck)
im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
luxemburgische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen
(einschließlich Anhängern) mit luxemburgischen
Kennzeichen sind ab 1. Juli 1973 von
der Umsatzsteuer befreit. Hiedurch tritt gemäß
§ 12 Abs. 3 Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes
1972, BGBl. Nr. 223, der Ausschluß
vom Vorsteuerabzug ein.