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322_1969 AT

322. Kundmachung: Inkrafttreten von Abänderungen und Berichtigungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 322. Kundmachung: Inkrafttreten von Abänderungen und Berichtigungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Allgemeinen

Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

sind die nachstehenden Abänderungen und Berichtigungen

dieses Abkommens (BGBl. Nr. 254/

1951, in der Fassung des BGBl. Nr. 397/1967)

am 7. Feber 1969 in Kraft getreten

Protokoll zur Berichtigung des französischen

Wortlautes, Genf, 15. Juni 1955 (BGBl. Nr. 86/

1958), soweit die darin enthaltenen Berichtigungen

den Teil I dieses Abkommens betreffen;

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen ist das

Protokoll bereits am 24. Oktober 1956 in Kraft

getreten.

Achtes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll

zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 18. Feber

1959 (BGBl. Nr. 101/1960).

Neuntes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll

zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 17. August

1959 (BGBl. Nr. 102/1960).

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