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322_1968 AT

322. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 322. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch

wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bludenz

errichtet.

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