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322_1964 AT

322. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1964 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 15/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 322. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1964 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 15/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 9/64

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN

RATES Nr. 9/1964

(In der 26. Sitzung am 20. November 1964

gefaßt)

ALTERNATIVSATZ FÜR DIE ZOLLSENKUNG

BEI GEWISSEN EINFUHREN NACH

ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 15/1964 Der Beschluß Nr. 15/1964 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.Nr. 319/

1964 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten anzuwenden.

2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind die

Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 des

Assoziierungs-Übereinkommens dort, wo der

Zusammenhang dies erfordert, sinngemäß auf

den Ratsbeschluß Nr. 15/1964 anzuwenden.

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