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321_2003 AT

321. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2004 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberndorf bei Salzburg errichtet.

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