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321_2002 AT

321. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 53/2002, wird verordnet

Die Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten,

BGBl. II Nr. 212/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2002, wird wie

folgt geändert

1. In § 2 Abs. 5 Z 1 wird die Wortfolge „Übersetzen und Dolmetschen (mit den Sprachen Arabisch, Bosnisch/

Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch,

Türkisch, Ungarisch),“ durch die Wortfolge „Übersetzen und Dolmetschen (mit den Sprachen Arabisch,

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Österreichische Gebärdensprache,

Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch),“ ersetzt.

2. Dem § 20 Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt

„(7) § 2 Abs. 5 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 321/2002 tritt mit 30. Juni 2002 in

Kraft.“

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