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321_1989 AT

321. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Internationalen Seeschiffahrts-Organisation haben

folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen

Seeverkehrs (BGBl. Nr. 592/1975,

geändert durch BGBl. Nr. 71/1989) hinterlegt bzw.

erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit

an dieses Übereinkommen gebunden zu

erachten

Staaten

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung

Bahamas 22. Juli 1976

Brasilien 22. August 1977

Indien 25. Mai 1976

Irak 15. November 1976

Kap Verde 28. April 1977

Suriname 29. November 1975

Ungarn 15. Dezember 1976

Die Vereinigten Staaten haben mit Wirksamkeit

vom 18. März 1976 den Geltungsbereich des Übereinkommens

auf Midwayinseln, Wake und Johnstoninsel

ausgedehnt.

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