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321_1976 AT

321. Verordnung: Feststellung des Ausmaßes fester Beträge aus dem B-KUVG für die Zeit ab 1. Juli 1976

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Verordnung: Feststellung des Ausmaßes fester Beträge aus dem B-KUVG für die Zeit ab 1. Juli 1976

Auf Grund des § 19 Abs. 5 des Beamten-

Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 200/1967, wird verordnet

Für die Zeit ab 1. Juli 1976 werden die monatliche

Höchstbeitragsgrundlage mit S 10700,—

und die monatliche Mindestbeitragsgrundlage

mit S 2140,— festgestellt.

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