321_1969
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321. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 321. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
1969_321_0 321. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
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Nach Mitteilung der Regierung der Französischen
Republik hat Finnland seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über die Organisation
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) (BGBl. Nr. 248/1961,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 183/1967) am 28. Jänner 1969
hinterlegt.
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß
seinem Artikel 16 für Finnland am gleichen Tag
in Kraft getreten.