Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321_1969 AT

321. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Kundmachung: Beitritt Finnlands zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen

Republik hat Finnland seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über die Organisation

für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung (OECD) (BGBl. Nr. 248/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 183/1967) am 28. Jänner 1969

hinterlegt.

Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß

seinem Artikel 16 für Finnland am gleichen Tag

in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →