Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321_1964 AT

321. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 321. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 7/64

2 Anlagen

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN

RATES Nr. 7/1964

(In der 20. Sitzung am 27. Oktober 1964

gefaßt)

ABÄNDERUNG DER ANHÄNGE I UND II

DES FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNGSÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 lit. b) und

Absatz 3 des Assoziierungs-Übereinkommens,

unter Bedachtnahme auf die Abänderungen der

Brüsseler Konvention über das Zolltarifschema

für die Einreihung der Waren in die Zolltarife,

die am 1. Jänner 1965 in Kraft treten,

BESCHLOSSEN

1. Die Anhänge I und II des Assoziierungs-

Übereinkommens werden gemäß den Ablagen I

und II zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Dieser Beschluß tritt spätestens am 1. Jänner

1965 in Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

Anlage I zu

FINEFTA/DJC 7/64

ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

Der Wortlaut der Warenbezeichnung der folgenden

Nummern ist zu ersetzen durch

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

Anlage II zu

FINEFTA/DJC 7/64

ABÄNDERUNG DES ANHANGS II DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

Der Wortlaut der Warenbezeichnung der folgenden

Nummern ist zu ersetzen durch

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →