320_2000
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320. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 320. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
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Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 6 und 101 des Marktordnungsgesetzes 1985 — MOG, BGBl. Nr. 210,
zuletzt geändert durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
BGBl. II Nr. 223/2000 über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte
Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, wird wie folgt
geändert
Nach § 4 werden folgende §§ 5 und 6 angefügt