Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320_2000 AT

320. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 320. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 6 und 101 des Marktordnungsgesetzes 1985 — MOG, BGBl. Nr. 210,

zuletzt geändert durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

BGBl. II Nr. 223/2000 über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte

Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, wird wie folgt

geändert

Nach § 4 werden folgende §§ 5 und 6 angefügt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →