320. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten
Staaten, des Vereinigten Königreiches und
der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum
Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
(BGBl. Nr. 248/1974, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 449/1987) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Bhutan 28. Dezember 1988
Burkina Faso 19. Oktober 1987
Demokratischer Jemen 19. Mai 1988
Kongo 19. März 1987
Laos 6. April 1989
Malediven 1. September 1987
Rwanda 3. November 1987
Simbabwe 6. Februar 1989
Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde
hat der Demokratische Jemen nachstehenden
Vorbehalt erklärt
„Die Demokratische Volksrepublik Jemen
betrachtet sich durch den Beitritt zu dieser Konvention
nicht an die Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1,
der die Beilegung von Konflikten zwischen den
Teilnehmerstaaten des Übereinkommens betrifft,
gebunden."