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320_1989 AT

320. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 320. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten, des Vereinigten Königreiches und

der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher

Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt

(BGBl. Nr. 248/1974, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 449/1987) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Bhutan 28. Dezember 1988

Burkina Faso 19. Oktober 1987

Demokratischer Jemen 19. Mai 1988

Kongo 19. März 1987

Laos 6. April 1989

Malediven 1. September 1987

Rwanda 3. November 1987

Simbabwe 6. Februar 1989

Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde

hat der Demokratische Jemen nachstehenden

Vorbehalt erklärt

„Die Demokratische Volksrepublik Jemen

betrachtet sich durch den Beitritt zu dieser Konvention

nicht an die Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1,

der die Beilegung von Konflikten zwischen den

Teilnehmerstaaten des Übereinkommens betrifft,

gebunden."

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