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320. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 320. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen

§§ 6 und 96, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 167,

mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt

für Kindergärtnerinnen erlassen wird, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969

und 444/1975 wird wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt

für Kindergärtnerinnen), Abschnitt IV (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze),

hat der Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu

lauten

„Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Erfassen und Erkennen der Grundbegriffe der

Mengenlehre insbesondere für das Verständnis

mathematisch orientierter Lernspiele.

Vertiefung des Relations- und Funktionsbegriffes.

Wiederholung der Grundzüge der Abbildungsgeometrie.

Weitere Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens

durch Konstruktion von Grund-,

Auf- und Schrägrissen eckiger Körper.

Behandlung lebenspraktischer Aufgaben, insbesondere

Anwendung der Schluß-, Prozent- und

Zinsenrechnung auf Gebiete der Praxis und der

Wirtschaft (des Kreditwesens).

Kenntnis der Grundlagen der beschreibenden

Statistik und der einfachen Buchführung.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Mengenalgebra mit Grundbegriffen der Aussagenlogik.

Praktische Ausführungen durch

Spiele (Logische Blöcke, Reifenspiele, Torspiele

usw.).

Menge und Zahl.

Die Variable — Bestimmung der Lösungsmengen

einfacher Gleichungen und Ungleichungen.

Die Zahlmengen N (N0) -Z-Q-R; Aufbau

durch systematische Erweiterung. Rechengesetze

und ihr Zusammenhang mit Mengenverknüpfungen.

Rechnen mit ganzen und rationalen Zahlen.

Verhältnisse und Proportionen — Schlußrechnung.

Prozent- und Zinsenrechnung. Runden von

Zahlen, Schätzen von Rechenergebnissen — Verwendung

eines einfachen Taschenrechners.

Relationen — Funktionen; Zuordnungsdiagramme.

Grundzüge der Elementargeometrie.

Das Kartesische Koordinatensystem. Der geometrische

Abbildungsbegriff — Kongruenzabbildungen

— Ähnlichkeitsabbildungen; Vergrößern

— Verkleinern.

Fläche und Umfang ebener Figuren.

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Potenzen; Terme- und Termumformungen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer

Variablen. Textaufgaben aus lebensnahen Sachgebieten.

Lineare Gleichungen in zwei Variablen.

Systeme linearer Gleichungen und verschiedene

Lösungsmethoden.

Grund- und Aufriß ebenflächig begrenzter

Körper und Werkstücke, insbesondere Grundrisse

von Innenräumen und deren Einrichtung.

Schrägrisse einfacher geometrischer Körper. Konstruktion

von Netzen einfacher Körper.

Satzgruppe des Pythagoras. Berechnungen an

Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel —

mit praktischen Anwendungen.

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach

Bedarf. Vier Schularbeiten im Schuljahr.

3. Klasse (1 Wochenstunde)

Exemplarische Wiederholung und Vertiefung

des bisher erarbeiteten Lehrgutes. Aufgaben mit

gesteigerten Anforderungen.

Statistik: Relative Häufigkeit, Häufigkeitsverteilungen,

Mittelwert, Streuung; Lesen berufsbezogener

graphischer Darstellungen und Statistiken.

Einfache Buchführung (Kassenbericht, Kassabuch,

Begriff der Umsatzsteuer).

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Zu den Unterrichtsgegenständen Spezielle Berufskunde',

,Kindergartenpraxis', allenfalls ,Hortpraxis',

,Geographie und Wirtschaftskunde',

,Werkerziehung', ,Mädchenhandarbeit' und ,Hauswirtschaft'

sind die nötigen Querverbindungen

herzustellen. Aspekte der Konsumentenerziehung

sind zu berücksichtigen. Bei der Behandlung von

Mengenoperationen sind zur Veranschaulichung

Spiele aus der Kindergartenpraxis, beim Auswerten

statistischen Materials Daten über das Kindergartenwesen,

Schulwesen usw. heranzuziehen."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten

Klasse mit 1. September 1978, hinsichtlich der

zweiten Klasse mit 1. September 1979 und hinsichtlich

der dritten Klasse mit 1. September 1980

in Kraft.

ARTIKEL III

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und

324/1975 wird der folgende, von der Römisch-

katholischen Kirche erlassene Lehrplan für den

Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für

Kindergärtnerinnen bekanntgemacht

Im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen,

Abschnitt III (Lehrpläne für den

Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für

Kindergärtnerinnen) hat der Unterabschnitt

„a) Katholischer Religionsunterricht" zu lauten

„a) Katholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Religionsunterricht soll eine intensive Begegnung

und Auseinandersetzung mit dem christlichen

Glaubensgut ermöglichen, so daß die zukünftigen

Kindergärtnerinnen zu einer entsprechenden

Kenntnis der Glaubensinhalte gelangen,

zur persönlichen Glaubensentscheidung befähigt

und zu einer christlichen Lebensgestaltung und

Berufsauffassung motiviert werden.

Deshalb sollen die Schülerinnen auch in die

psychologischen und pädagogischen Grundlagen

der religiösen Erziehung eingeführt und mit

deren besonderen Möglichkeiten und Aufgaben

im Kindergarten (und Hort) vertraut gemacht

werden.

Lehrstoff

1. Klasse

Die Welt, in der wir leben: Fragen und Probleme

in unserer engeren und weiteren Umwelt.

Gefahren und Möglichkeiten unserer Zeit.

Das Leben verantworten: Fragen der persönlichen

Lebensgestaltung. Wie wir beten können.

Konfliktbewältigung im Alltag.

Gott in Jesus Christus begegnen: Die Gestalt

und Botschaft Christi im Neuen Testament, im

Kirchenjahr, in der Feier der Eucharistie. Die Bedeutung

der Botschaft Jesu heute.

Ausgehend von Beobachtungen bei den Hospitationen

im Kindergarten: Feste des Kirchenjahres

im Kindergarten, Behelfe zur Festvorbereitung

und Festgestaltung (Bibelbilderbücher,

Lieder usw.). Kennenlernen und Beurteilen von

Heiligenlegenden (St. Martin, St. Nikolaus) Besprechung

von Kinderfragen.

2. Klasse

Das Suchen und Fragen der Menschen in den

großen Weltreligionen, im Alten Testament.

Jesus Christus in seiner Zeit: Der geschichtliche

Hintergrund und die Entstehung des Neuen

Testaments.

Antworten auf die Botschaft Christi im Lauf

der Geschichte.

Möglichkeiten des praktischen Engagements in

der Kirche heute.

Ausgehend von ersten Praxiserfahrungen der

Schülerinnen: Grundsätze und Möglichkeiten für

die Gestaltung von religiösen Festen und Feiern

in Kindergärten und außerschulischen Kindergruppen.

Kritische Stellungnahme zum traditionellen

religiösen Brauchtum.

Fortführung der Besprechung von Behelfen

für die religiöse Erziehung, Erstellung einer Auswahlliste.

3. Klasse

Der Weg des Menschen zum personalen

Glauben.

Der Glaube des Christen.

Kirche als Gemeinde der Glaubenden.

Der Wandel des Glaubensverständnisses im

Lauf der Geschichte.

Die Bedeutung der ersten drei Lebensjahre für

die religiöse Erziehung: erste religiöse Erfahrungen,

Gebetserziehung, Grundlegung der Gewissensbildung.

Möglichkeiten und Grenzen der religiösen Erziehung

im Kindergartenalter: Kinder erfragen

ein Weltbild. Altersentsprechende Gebetserziehung.

Weiterführende Gewissensbildung. Einführung

des Kindes in die christliche Tradition

seiner Umwelt. Biblische Erzählungen für Kinder.

Einführung in den Umgang mit Fachliteratur.

4. Klasse

Weltanschauungen und Lebensauffassungen

unserer pluralistischen Gesellschaft und deren

Einstellung zu Christentum und Kirche. Christliche

Lebensgestaltung und Lebensbewältigung in

der pluralistischen Gesellschaft.

Struktur und Organisationsformen der Weltkirche

seit dem II. Vatikanischen Konzil. Die

Kirche Österreichs; die Diözesan- und die Ortskirche.

Möglichkeiten zur religiösen Weiterbildung. Bedeutung

der Erziehungs- und Bildungsarbeit des

Kindergartens für die religiöse Erziehung: Erziehung

im Vorfeld des Glaubens. Gebetserziehung,

biblisches Erzählen. Hinführung zur Liturgie

der Kirche. Gesetzliche und religionssoziologische

Gegebenheiten für die religiöse Erziehung

im Kindergarten in Bundesland und Diözese.

Möglichkeiten und Methoden der Elternbildung

und der Zusammenarbeit mit den Eltern. Möglichkeiten

kindgemäßer Liturgiegestaltung in der

Pfarre.

Einblick in die Grundsätze des Religionsunterrichts

an den Pflichtschulen.

Bedeutung der Erziehungs- und Bildungsarbeit

in Hort und Heim für die religiöse Erziehung.

Möglichkeiten zur religionspädagogischen

Weiterbildung.

Didaktische Grundsätze

1. Die religiöse Unterweisung

Die religiöse Unterweisung soll eine lebendige,

sachliche Auseinandersetzung mit religiösen

Grundproblemen und mit aktuellen Lebensfragen

ermöglichen, so daß die Schülerinnen in aktiver

Mitarbeit ihr Glaubenswissen und ihre persönliche

Einstellung zum christlichen Glaubensgut

kritisch überprüfen, dem gegenwärtigen Stand

der Theologie und ihrer eigenen Lebenssituation

entsprechend läutern und vertiefen und anderen

Anschauungen unserer pluralistischen Gesellschaft

gegenüber vertreten lernen. Das christliche

Glaubensgut soll jedoch nicht nur in intellektueller

Auseinandersetzung, sondern auch durch

entsprechend gestaltete liturgische Feiern erschlossen

werden, damit die zukünftige Kindergärtnerin

Gelegenheit findet, die verschiedenen

Erlebnis- und Erkenntnisweisen im religiösen Bereich

aus eigener Erfahrung kennenzulernen, die

für das Kindergartenkind typisch sind. Zeitgeschichtliche

und kulturelle Erscheinungen sind

als Hilfe für das bessere Verständnis mit einzubeziehen.

In der ersten Klasse soll versucht werden,

ausgehend von der konkreten Lebenssituation

der Schülerinnen, die Bedeutung und die

Einzigartigkeit der Gestalt Christi und die Möglichkeiten

der persönlichen Christusbegegnung

aufzuzeigen, daß eine altersentsprechende Auseinandersetzung

mit religiösen Fragen angebahnt

und eine selbstverantwortete christliche Lebensgestaltung

grundgelegt werden kann. Dazu wird

nötig sein, daß bei der Besprechung der Feste des

Kirchenjahres und anderer traditionsgebundener

Erscheinungsformen christlichen Lebens der biblisch-

liturgische Kern vom geschichtlich bedingten

religiösen Brauchtum unterschieden wird.

In der zweiten Klasse soll unter Berücksichtigung

des neu dazukommenden Geschichtsunterrichts

versucht werden, das Anliegen

der großen Weltreligionen darzustellen und die

Bibel in ihrer Geschichtlichkeit begreiflich zu

machen. In Lebensbildern großer Glaubender

kann die Bedeutung der Botschaft Christi für

die persönliche Lebensgestaltung anschaulich gemacht

werden.

Ausgehend von Lebensfragen der Schülerinnen

und von drängenden Aufgaben der Gegenwart

ist in der dritten Klasse ein zeitgemäßes

christliches Welt- und Menschenbild aufzubauen.

Nach Möglichkeit soll dies unter Bezugnahme auf

religionspsychologische Tatsachen und in Auseinandersetzung

mit religiösen Kindheitserfahrungen

der Schülerinnen geschehen.

Vor allem in der vierten Klasse ist der

Religionsunterricht möglichst berufsbezogen zu

gestalten. Immer wieder sind Hilfen anzubieten

zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung

mit anderen Weltanschauungen und Religionen,

und Verständnis und Toleranz der Entscheidung

anderen gegenüber zu fördern.

2. Die religionspädagogische Unterweisung

Die religionspädagogische Unterweisung soll die

zukünftige Kindergärtnerin (und Horterzieherin)

mit den wichtigsten Erkenntnissen der Religionspädagogik

vertraut machen, so daß sie befähigt

wird, die Erziehungs- und Bildungsarbeit des

Kindergartens (und Hortes) hinsichtlich ihrer Bedeutung

für die religiöse Erziehung entsprechend

zu beurteilen und zu gestalten.

Intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern für

Pädagogik, spezielle Berufskunde und Kindergarten-

(Hort-)praxis ist anzustreben. Praktische

Übungen sind mit dem zuständigen Lehrer im

Rahmen der Kindergarten- (und Hort-)praxis zu

vereinbaren und zu besprechen."

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