320. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen
§§ 6 und 96, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 167,
mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt
für Kindergärtnerinnen erlassen wird, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969
und 444/1975 wird wie folgt geändert
In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt
für Kindergärtnerinnen), Abschnitt IV (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze),
hat der Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu
lauten
„Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Erfassen und Erkennen der Grundbegriffe der
Mengenlehre insbesondere für das Verständnis
mathematisch orientierter Lernspiele.
Vertiefung des Relations- und Funktionsbegriffes.
Wiederholung der Grundzüge der Abbildungsgeometrie.
Weitere Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens
durch Konstruktion von Grund-,
Auf- und Schrägrissen eckiger Körper.
Behandlung lebenspraktischer Aufgaben, insbesondere
Anwendung der Schluß-, Prozent- und
Zinsenrechnung auf Gebiete der Praxis und der
Wirtschaft (des Kreditwesens).
Kenntnis der Grundlagen der beschreibenden
Statistik und der einfachen Buchführung.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Mengenalgebra mit Grundbegriffen der Aussagenlogik.
Praktische Ausführungen durch
Spiele (Logische Blöcke, Reifenspiele, Torspiele
usw.).
Menge und Zahl.
Die Variable — Bestimmung der Lösungsmengen
einfacher Gleichungen und Ungleichungen.
Die Zahlmengen N (N0) -Z-Q-R; Aufbau
durch systematische Erweiterung. Rechengesetze
und ihr Zusammenhang mit Mengenverknüpfungen.
Rechnen mit ganzen und rationalen Zahlen.
Verhältnisse und Proportionen — Schlußrechnung.
Prozent- und Zinsenrechnung. Runden von
Zahlen, Schätzen von Rechenergebnissen — Verwendung
eines einfachen Taschenrechners.
Relationen — Funktionen; Zuordnungsdiagramme.
Grundzüge der Elementargeometrie.
Das Kartesische Koordinatensystem. Der geometrische
Abbildungsbegriff — Kongruenzabbildungen
— Ähnlichkeitsabbildungen; Vergrößern
— Verkleinern.
Fläche und Umfang ebener Figuren.
Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.
Vier Schularbeiten im Schuljahr.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Potenzen; Terme- und Termumformungen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer
Variablen. Textaufgaben aus lebensnahen Sachgebieten.
Lineare Gleichungen in zwei Variablen.
Systeme linearer Gleichungen und verschiedene
Lösungsmethoden.
Grund- und Aufriß ebenflächig begrenzter
Körper und Werkstücke, insbesondere Grundrisse
von Innenräumen und deren Einrichtung.
Schrägrisse einfacher geometrischer Körper. Konstruktion
von Netzen einfacher Körper.
Satzgruppe des Pythagoras. Berechnungen an
Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel —
mit praktischen Anwendungen.
Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach
Bedarf. Vier Schularbeiten im Schuljahr.
3. Klasse (1 Wochenstunde)
Exemplarische Wiederholung und Vertiefung
des bisher erarbeiteten Lehrgutes. Aufgaben mit
gesteigerten Anforderungen.
Statistik: Relative Häufigkeit, Häufigkeitsverteilungen,
Mittelwert, Streuung; Lesen berufsbezogener
graphischer Darstellungen und Statistiken.
Einfache Buchführung (Kassenbericht, Kassabuch,
Begriff der Umsatzsteuer).
Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr.
Didaktische Grundsätze
Zu den Unterrichtsgegenständen Spezielle Berufskunde',
,Kindergartenpraxis', allenfalls ,Hortpraxis',
,Geographie und Wirtschaftskunde',
,Werkerziehung', ,Mädchenhandarbeit' und ,Hauswirtschaft'
sind die nötigen Querverbindungen
herzustellen. Aspekte der Konsumentenerziehung
sind zu berücksichtigen. Bei der Behandlung von
Mengenoperationen sind zur Veranschaulichung
Spiele aus der Kindergartenpraxis, beim Auswerten
statistischen Materials Daten über das Kindergartenwesen,
Schulwesen usw. heranzuziehen."
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten
Klasse mit 1. September 1978, hinsichtlich der
zweiten Klasse mit 1. September 1979 und hinsichtlich
der dritten Klasse mit 1. September 1980
in Kraft.
ARTIKEL III
Bekanntmachung
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und
324/1975 wird der folgende, von der Römisch-
katholischen Kirche erlassene Lehrplan für den
Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für
Kindergärtnerinnen bekanntgemacht
Im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen,
Abschnitt III (Lehrpläne für den
Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für
Kindergärtnerinnen) hat der Unterabschnitt
„a) Katholischer Religionsunterricht" zu lauten
„a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Religionsunterricht soll eine intensive Begegnung
und Auseinandersetzung mit dem christlichen
Glaubensgut ermöglichen, so daß die zukünftigen
Kindergärtnerinnen zu einer entsprechenden
Kenntnis der Glaubensinhalte gelangen,
zur persönlichen Glaubensentscheidung befähigt
und zu einer christlichen Lebensgestaltung und
Berufsauffassung motiviert werden.
Deshalb sollen die Schülerinnen auch in die
psychologischen und pädagogischen Grundlagen
der religiösen Erziehung eingeführt und mit
deren besonderen Möglichkeiten und Aufgaben
im Kindergarten (und Hort) vertraut gemacht
werden.
Lehrstoff
1. Klasse
Die Welt, in der wir leben: Fragen und Probleme
in unserer engeren und weiteren Umwelt.
Gefahren und Möglichkeiten unserer Zeit.
Das Leben verantworten: Fragen der persönlichen
Lebensgestaltung. Wie wir beten können.
Konfliktbewältigung im Alltag.
Gott in Jesus Christus begegnen: Die Gestalt
und Botschaft Christi im Neuen Testament, im
Kirchenjahr, in der Feier der Eucharistie. Die Bedeutung
der Botschaft Jesu heute.
Ausgehend von Beobachtungen bei den Hospitationen
im Kindergarten: Feste des Kirchenjahres
im Kindergarten, Behelfe zur Festvorbereitung
und Festgestaltung (Bibelbilderbücher,
Lieder usw.). Kennenlernen und Beurteilen von
Heiligenlegenden (St. Martin, St. Nikolaus) Besprechung
von Kinderfragen.
2. Klasse
Das Suchen und Fragen der Menschen in den
großen Weltreligionen, im Alten Testament.
Jesus Christus in seiner Zeit: Der geschichtliche
Hintergrund und die Entstehung des Neuen
Testaments.
Antworten auf die Botschaft Christi im Lauf
der Geschichte.
Möglichkeiten des praktischen Engagements in
der Kirche heute.
Ausgehend von ersten Praxiserfahrungen der
Schülerinnen: Grundsätze und Möglichkeiten für
die Gestaltung von religiösen Festen und Feiern
in Kindergärten und außerschulischen Kindergruppen.
Kritische Stellungnahme zum traditionellen
religiösen Brauchtum.
Fortführung der Besprechung von Behelfen
für die religiöse Erziehung, Erstellung einer Auswahlliste.
3. Klasse
Der Weg des Menschen zum personalen
Glauben.
Der Glaube des Christen.
Kirche als Gemeinde der Glaubenden.
Der Wandel des Glaubensverständnisses im
Lauf der Geschichte.
Die Bedeutung der ersten drei Lebensjahre für
die religiöse Erziehung: erste religiöse Erfahrungen,
Gebetserziehung, Grundlegung der Gewissensbildung.
Möglichkeiten und Grenzen der religiösen Erziehung
im Kindergartenalter: Kinder erfragen
ein Weltbild. Altersentsprechende Gebetserziehung.
Weiterführende Gewissensbildung. Einführung
des Kindes in die christliche Tradition
seiner Umwelt. Biblische Erzählungen für Kinder.
Einführung in den Umgang mit Fachliteratur.
4. Klasse
Weltanschauungen und Lebensauffassungen
unserer pluralistischen Gesellschaft und deren
Einstellung zu Christentum und Kirche. Christliche
Lebensgestaltung und Lebensbewältigung in
der pluralistischen Gesellschaft.
Struktur und Organisationsformen der Weltkirche
seit dem II. Vatikanischen Konzil. Die
Kirche Österreichs; die Diözesan- und die Ortskirche.
Möglichkeiten zur religiösen Weiterbildung. Bedeutung
der Erziehungs- und Bildungsarbeit des
Kindergartens für die religiöse Erziehung: Erziehung
im Vorfeld des Glaubens. Gebetserziehung,
biblisches Erzählen. Hinführung zur Liturgie
der Kirche. Gesetzliche und religionssoziologische
Gegebenheiten für die religiöse Erziehung
im Kindergarten in Bundesland und Diözese.
Möglichkeiten und Methoden der Elternbildung
und der Zusammenarbeit mit den Eltern. Möglichkeiten
kindgemäßer Liturgiegestaltung in der
Pfarre.
Einblick in die Grundsätze des Religionsunterrichts
an den Pflichtschulen.
Bedeutung der Erziehungs- und Bildungsarbeit
in Hort und Heim für die religiöse Erziehung.
Möglichkeiten zur religionspädagogischen
Weiterbildung.
Didaktische Grundsätze
1. Die religiöse Unterweisung
Die religiöse Unterweisung soll eine lebendige,
sachliche Auseinandersetzung mit religiösen
Grundproblemen und mit aktuellen Lebensfragen
ermöglichen, so daß die Schülerinnen in aktiver
Mitarbeit ihr Glaubenswissen und ihre persönliche
Einstellung zum christlichen Glaubensgut
kritisch überprüfen, dem gegenwärtigen Stand
der Theologie und ihrer eigenen Lebenssituation
entsprechend läutern und vertiefen und anderen
Anschauungen unserer pluralistischen Gesellschaft
gegenüber vertreten lernen. Das christliche
Glaubensgut soll jedoch nicht nur in intellektueller
Auseinandersetzung, sondern auch durch
entsprechend gestaltete liturgische Feiern erschlossen
werden, damit die zukünftige Kindergärtnerin
Gelegenheit findet, die verschiedenen
Erlebnis- und Erkenntnisweisen im religiösen Bereich
aus eigener Erfahrung kennenzulernen, die
für das Kindergartenkind typisch sind. Zeitgeschichtliche
und kulturelle Erscheinungen sind
als Hilfe für das bessere Verständnis mit einzubeziehen.
In der ersten Klasse soll versucht werden,
ausgehend von der konkreten Lebenssituation
der Schülerinnen, die Bedeutung und die
Einzigartigkeit der Gestalt Christi und die Möglichkeiten
der persönlichen Christusbegegnung
aufzuzeigen, daß eine altersentsprechende Auseinandersetzung
mit religiösen Fragen angebahnt
und eine selbstverantwortete christliche Lebensgestaltung
grundgelegt werden kann. Dazu wird
nötig sein, daß bei der Besprechung der Feste des
Kirchenjahres und anderer traditionsgebundener
Erscheinungsformen christlichen Lebens der biblisch-
liturgische Kern vom geschichtlich bedingten
religiösen Brauchtum unterschieden wird.
In der zweiten Klasse soll unter Berücksichtigung
des neu dazukommenden Geschichtsunterrichts
versucht werden, das Anliegen
der großen Weltreligionen darzustellen und die
Bibel in ihrer Geschichtlichkeit begreiflich zu
machen. In Lebensbildern großer Glaubender
kann die Bedeutung der Botschaft Christi für
die persönliche Lebensgestaltung anschaulich gemacht
werden.
Ausgehend von Lebensfragen der Schülerinnen
und von drängenden Aufgaben der Gegenwart
ist in der dritten Klasse ein zeitgemäßes
christliches Welt- und Menschenbild aufzubauen.
Nach Möglichkeit soll dies unter Bezugnahme auf
religionspsychologische Tatsachen und in Auseinandersetzung
mit religiösen Kindheitserfahrungen
der Schülerinnen geschehen.
Vor allem in der vierten Klasse ist der
Religionsunterricht möglichst berufsbezogen zu
gestalten. Immer wieder sind Hilfen anzubieten
zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung
mit anderen Weltanschauungen und Religionen,
und Verständnis und Toleranz der Entscheidung
anderen gegenüber zu fördern.
2. Die religionspädagogische Unterweisung
Die religionspädagogische Unterweisung soll die
zukünftige Kindergärtnerin (und Horterzieherin)
mit den wichtigsten Erkenntnissen der Religionspädagogik
vertraut machen, so daß sie befähigt
wird, die Erziehungs- und Bildungsarbeit des
Kindergartens (und Hortes) hinsichtlich ihrer Bedeutung
für die religiöse Erziehung entsprechend
zu beurteilen und zu gestalten.
Intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern für
Pädagogik, spezielle Berufskunde und Kindergarten-
(Hort-)praxis ist anzustreben. Praktische
Übungen sind mit dem zuständigen Lehrer im
Rahmen der Kindergarten- (und Hort-)praxis zu
vereinbaren und zu besprechen."