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31_1990 AT

31. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 31. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen

von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 270/1984, 545/1985, 635/1986,

89/1988, 304/1988 und 240/1989 geändert wie

folgt

1. Dem Abschnitt III (Hüttenwerke und Metallverarbeitung)

wird folgende Z 18 angefügt

„18. Herstellung keramischer Vielschichtbauelemente

von 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember

1992

Die Fertigung von keramischen Vielschichtbauelementen,

soweit dazu thermische Prozesse notwendig

sind, sowie die Durchführung von Messungen

an solchen Bauteilen."

2. Abschnitt IX Z 15 lautet

„15. Bor, Molybdän, Nickel, Niob, Vanadium,

Wolfram, Tantal, Titan und seltene Erdmetalle

sowie deren Oxyde, Salze und Karbide

Betrieb der Aufschlußanlagen (wie Rost-, Muffel-,

Glühöfen), der Extraktionsanlagen und der Karburierungsanlagen,

der Fällungs- und Trocknungsanlagen,

der Absorptionsapparate, der Kristallisationsanlagen,

der Reduktionsöfen, der Sinteranlagen,

insoweit sie mit Reduktionsöfen in Verbindung

stehen, Schmelzen, Reduzieren, Laugen, Gewinnung

des Wasserstoffgases."

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