31_1987
AT
31. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 31. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
1987_31_0 31. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Norwegen am 11. Dezember 1986 seine
Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll
zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
(BGBl. Nr. 297/1983, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 209/1985) hinterlegt.
Norwegen hat anläßlich der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde folgenden Vorbehalt erklärt
„Gemäß Art. 9 erklärt Norwegen, daß es die
Kapitel I und V des Protokolls nicht annimmt."