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31_1986 AT

31. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 40 Mistelbacher Straße im Bereich der Stadtgemeinde Zistersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 31. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 40 Mistelbacher Straße im Bereich der Stadtgemeinde Zistersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 40

Mistelbacher Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Zistersdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von

km 64,70 bis km 65,02 und von km 65,56 bis

km 65,87 in gestreckterer Linienführung unter

Kreuzung bzw. teilweiser Mitverwendung des

Bestandes.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der

Stadtgemeinde Zistersdorf aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B40/107-84 im Maßstab 1:2000)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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