31_1977
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31. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 31. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
1977_31_0 31. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auktionshallengesetzes,
BGBl. Nr. 181/1962, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1975 wird gemäß
§ 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt
1972, BGBl. Nr. 293, verlautbart, daß
in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung
dieses Gerichtes geführten Auktionshalle
der Betrieb am 3. Jänner 1977 aufgenommen
worden ist.