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31_1977 AT

31. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 31. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auktionshallengesetzes,

BGBl. Nr. 181/1962, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1975 wird gemäß

§ 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt

1972, BGBl. Nr. 293, verlautbart, daß

in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung

dieses Gerichtes geführten Auktionshalle

der Betrieb am 3. Jänner 1977 aufgenommen

worden ist.

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