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31_1967 AT

31. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich und Weitra

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 31. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich und Weitra

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinden Dietmanns und Wielands

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Gmünd in Niederösterreich aus. Die

Gemeinden Eichberg und Hörmanns bei Weitra

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Weitra aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der Gemeinden Dietmanns, Eichberg,

Hörmanns bei Weitra und Wielands mit

Genehmigung der niederösterreichischen Landesregierung

und mit Zustimmung der Bundesregierung

neuerrichtete Gemeinde „Großdiet-

manns" im politischen Bezirk Gmünd wird dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Gmünd in Niederösterreich

zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner

1967 in Kraft.

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