Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
319_1990 AT

319. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312

Loferer Straße wird im Bereich der Gemeinden

Lofer und Waidring wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 50,96, durchörtert in der Folge den Lärchenbergtunnel

und bindet bei km 54,70 (neu)/km 55,54

(alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei den Ämtern

der Salzburger und Tiroler Landesregierung sowie

bei den Gemeinden Lofer und Waidring aufliegenden

Planunterlagen (Übersichtsplan im Maßstab

1 : 5000 und Verordnungspläne im Maßstab

1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →