319. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312
Loferer Straße wird im Bereich der Gemeinden
Lofer und Waidring wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 50,96, durchörtert in der Folge den Lärchenbergtunnel
und bindet bei km 54,70 (neu)/km 55,54
(alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei den Ämtern
der Salzburger und Tiroler Landesregierung sowie
bei den Gemeinden Lofer und Waidring aufliegenden
Planunterlagen (Übersichtsplan im Maßstab
1 : 5000 und Verordnungspläne im Maßstab
1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.