319. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarats haben folgende weitere Staaten ihre
Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden zum
Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 74/1989) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde
Dänemark 2. Mai 1989
Frankreich 9. Jänner 1989
Italien 29. Dezember 1989
Norwegen 21. April 1989
Spanien 2. Mai 1989
Italien hat am 30. Jänner 1989 folgende Erklärung
abgegeben
„Absatz 2 lit. a der Anlage über Vorrechte und
Immunitäten ist nicht in dem Sinn auszulegen, daß
jede polizeiliche oder zollbehördliche Kontrolle
des Gepäcks der Mitglieder des Komitees ausgeschlossen
wird, vorausgesetzt, die Kontrolle wird in
Übereinstimmung mit den in Art. 11 des Übereinkommens
vorgesehenen Regeln der Vertraulichkeit
durchgeführt."