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319_1989 AT

319. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarats haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden zum

Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von

Folter und unmenschlicher oder erniedrigender

Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 74/1989) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde

Dänemark 2. Mai 1989

Frankreich 9. Jänner 1989

Italien 29. Dezember 1989

Norwegen 21. April 1989

Spanien 2. Mai 1989

Italien hat am 30. Jänner 1989 folgende Erklärung

abgegeben

„Absatz 2 lit. a der Anlage über Vorrechte und

Immunitäten ist nicht in dem Sinn auszulegen, daß

jede polizeiliche oder zollbehördliche Kontrolle

des Gepäcks der Mitglieder des Komitees ausgeschlossen

wird, vorausgesetzt, die Kontrolle wird in

Übereinstimmung mit den in Art. 11 des Übereinkommens

vorgesehenen Regeln der Vertraulichkeit

durchgeführt."

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