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319_1978 AT

319. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6

und 88, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 166,

mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für

Arbeitslehrerinnen erlassen wird, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 178/1969 und

584/1976 wird wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt

für Arbeitslehrerinnen), Abschnitt IV (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze), hat

der Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu

lauten

„Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Erfassen und Erkennen der Grundbegriffe der

Mengenlehre, insbesondere als Grundlage mathematischer

Strukturen.

Wiederholung der Grundzüge der Abbildungsgeometrie.

Weitere Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens

durch Konstruktion von Grund-,

Auf- und Schrägrissen eckiger Körper.

Behandlung berufsbezogener Aufgaben, insbesondere

Anwendung der Schluß-, Prozent- und

Zinsenrechnung auf Gebiete der Praxis und der

Wirtschaft (des Kreditwesens).

Kenntnis der Grundlagen der beschreibenden

Statistik und der einfachen Buchführung.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Mengenalgebra mit Grundbegriffen der Aussagenlogik.

Die Variable — Bestimmung der Lösungsmengen

einfacher Gleichungen und Ungleichungen.

Die Zahlmengen N (N0)-Z-Q-R; Aufbau

durch systematische Erweiterung. Rechnen mit

ganzen und rationalen Zahlen.

Verhältnisse und Proportionen — Schlußrechnung.

Prozent- und Zinsenrechnung. Runden von

Zahlen, Schätzen von Rechenergebnissen — Verwendung

eines einfachen Taschenrechners.

Relationen — Funktionen; Zuordnungsdiagramme.

Grundzüge der Elementargeometrie.

Das Kartesische Koordinatensystem. Der geometrische

Abbildungsbegriff — Kongruenzabbildungen

— Ähnlichkeitsabbildungen; Vergrößern

— Verkleinern.

Satzgruppe des Pythagoras. Fläche und Umfang

ebener Figuren.

Punktweise Konstruktion von Ellipse, Hyperbel,

Parabel

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Potenzen; Terme- und Termumformungen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer

Variablen. Textaufgaben aus lebensnahen Sachgebieten.

Zinseszinsrechnung unter Verwendung

von Tabellen für Auf- und Abzinsungsfaktoren.

Lineare Gleichungen in zwei Variablen.

Systeme linearer Gleichungen und verschiedene

Lösungsmethoden.

Statistik: Relative Häufigkeit, Häufigkeitsverteilungen,

Mittelwert, Streuung; Lesen berufsbezogener

graphischer Darstellungen und Statistiken.

Einfache Buchführung: Führen eines Wirtschaftsbuches;

Kostenberechnungen für Speisen,

für Gas- und Stromverbrauch.

Grund- und Aufriß ebenflächig begrenzter

Körper und Werkstücke, insbesondere Grundrisse

von Innenräumen und deren Einrichtung. Schrägrisse

einfacher geometrischer Körper; Konstruktion

von Netzen einfacher Körper.

Berechnungen an: Prisma, Zylinder, Pyramide,

Kegel, Kugel — mit praktischen Anwendungen.

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Die Aufgaben für das Sachrechnen sollen aus

den Unterrichtsgegenständen der Fachausbildung

wie ,Materialienkunde', ,Werkerziehung', Hauswirtschaft

' und ,Wirtschaftskunde' gewählt werden.

Der Gebrauch der Zeichengeräte ist auch an

der Tafel zu üben. Auf sorgfältige Ausführung der

Konstruktionen ist besonderer Wert zu legen. Im

Verlauf des Unterrichtes ist jede Gelegenheit zu

nützen, Einblicke in volkswirtschaftliche Grundtatsachen

zu vermitteln und das Verständnis für

wirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken. Die

Aspekte der Konsumentenerziehung sind zu berücksichtigen."

ARTIKEL II

Artikel I tritt hinsichtlich der ersten Klasse mit

1. September 1978 und hinsichtlich der zweiten

Klasse mit 1. September 1979 in Kraft.

ARTIKEL III

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975

wird der folgende von der Römisch-katholischen

Kirche erlassene Lehrplan für den Religionsunterricht

an den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen

bekanntgemacht

Im Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen,

Abschnitt III (Lehrpläne für den

Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für

Arbeitslehrerinnen) hat der Unterabschnitt „a)

Katholischer Religionsunterricht" zu lauten

„a) Katholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Religionsunterricht soll eine intensive Begegnung

und Auseinandersetzung mit dem christlichen

Glaubensgut ermöglichen, so daß die zukünftigen

Arbeitslehrerinnen zu einer entsprechenden

Kenntnis der Glaubensinhalte gelangen,

zur persönlichen Glaubensentscheidung befähigt

und zu einer christlichen Lebensgestaltung und

Berufsauffassung motiviert werden.

Deshalb sollen die Schülerinnen auch in die

psychologischen und pädagogischen Grundlagen

der religiösen Erziehung eingeführt und mit

deren besonderen Möglichkeiten und Aufgaben

in der Schule vertraut gemacht werden.

Lehrstoff

1. Klasse

Die Welt, in der wir leben: Fragen und Probleme

in unserer engeren und weiteren Umwelt.

Gefahren und Möglichkeiten unserer Zeit.

Das Leben verantworten: Fragen der persönlichen

Lebensgestaltung. Wie wir beten können.

Konfliktbewältigung im Alltag. Gott in Jesus

Christus begegnen: Die Gestalt und Botschaft

Christi im Neuen Testament, im Kirchenjahr, in

der Feier der Eucharistie. Die Bedeutung der

Botschaft Jesu heute.

2. Klasse

Das Suchen und Fragen der Menschen in den

großen Weltreligionen, im Alten Testament.

Jesus Christus in seiner Zeit: Der geschichtliche

Hintergrund und die Entstehung des Neuen

Testaments.

Antworten auf die Botschaft Christi im Lauf

der Geschichte.

Möglichkeiten des praktischen Engagements in

der Kirche heute.

Ausgehend von ersten Praxiserfahrungen der

Schülerinnen: Grundsätze und Möglichkeiten für

die Gestaltung von religiösen Festen. Kritische

Stellungnahme zum traditionellen religiösen

Brauchtum.

3. Klasse

Der Weg des Menschen zum personalen Glauben.

Der Glaube des Christen.

Kirche als Gemeinde der Glaubenden.

Der Wandel des Glaubensverständnisses im

Lauf der Geschichte.

Das Gottesbild des Alten Testaments und des

Neuen Testaments als Ausgangspunkt und

Grundlage für ein christliches Welt- und Menschenbild.

4. Klasse

Weltanschauungen und Lebensauffassungen

unserer pluralistischen Gesellschaft und deren

Einstellung zu Christentum und Kirche. Christliche

Lebensgestaltung und Lebensbewältigung in

der pluralistischen Gesellschaft.

Struktur und Organisationsformen der Weltkirche

seit dem II. Vatikanischen Konzil. Die

Kirche Österreichs; die Diözesan- und die Ortskirche.

Möglichkeiten zur religiösen Weiterbildung.

Didaktische Grundsätze

Die religiöse Unterweisung: Die

religiöse Unterweisung soll eine lebendige, sachliche

Auseinandersetzung mit religiösen Grundproblemen

und mit aktuellen Lebensfragen ermöglichen,

so daß die Schülerinnen in aktiver

Mitarbeit ihr Glaubenswissen und ihre persönliche

Einstellung zum christlichen Glaubensgut kritisch

überprüfen, dem gegenwärtigen Stand der Theologie

und ihrer eigenen Lebenssituation entsprechend

läutern und vertiefen und anderen Anschauungen

unserer pluralistischen Gesellschaft

gegenüber vertreten lernen. Das christliche

Glaubensgut soll jedoch nicht nur in intellektueller

Auseinandersetzung, sondern auch durch

entsprechend gestaltete liturgische Feiern erschlossen

werden, damit die zukünftige Arbeitslehrerin

Gelegenheit findet, die verschiedenen Erlebnis-

und Erkenntnisweisen im religiösen Bereich aus

eigener Erfahrung kennenzulernen. Zeitgeschichtliche

und kulturelle Erscheinungen sind als Hilfe

für das bessere Verständnis mit einzubeziehen.

In der ersten Klasse soll versucht werden,

ausgehend von der konkreten Lebenssituation

der Schülerinnen, die Bedeutung und die

Einzigartigkeit der Gestalt Christi und die Möglichkeiten

der persönlichen Christusbegegnung

aufzuzeigen, daß eine altersentsprechende Auseinandersetzung

mit religiösen Fragen angebahnt

und eine selbstverantwortete christliche Lebensgestaltung

grundgelegt werden kann. Dazu wird

nötig sein, daß bei der Besprechung der Feste

des Kirchenjahres und anderer traditionsgebundener

Erscheinungsformen christlichen Lebens der

biblisch-liturgische Kern vom geschichtlich bedingten

religiösen Brauchtum unterschieden wird.

In der zweiten Klasse soll unter Berücksichtigung

des neu dazukommenden Geschichtsunterrichts

versucht werden, das Anliegen der

großen Weltreligionen darzustellen und die Bibel

in ihrer Geschichtlichkeit begreiflich zu machen.

In Lebensbildern großer Glaubender kann die

Bedeutung der Botschaft Christi für die persönliche

Lebensgestaltung anschaulich gemacht werden.

Ausgehend von Lebensfragen der Schülerinnen

und von drängenden Aufgaben der Gegenwart

ist in der dritten Klasse ein zeitgemäßes

christliches Welt- und Menschenbild aufzubauen.

Nach Möglichkeit soll dies unter Bezugnahme

auf religionspsychologische Tatsachen

und in Auseinandersetzung mit religiösen Kindheitserfahrungen

der Schülerinnen geschehen.

Vor allem in der vierten Klasse ist der

Religionsunterricht möglichst berufsbezogen zu

gestalten. Immer wieder sind Hilfen anzubieten

zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung

mit anderen Weltanschauungen und Religionen,

und Verständnis und Toleranz der Entscheidung

anderen gegenüber zu fördern."

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