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319_1972 AT

319. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Baden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Baden

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der S 5 Badener Schnellstraße

wird im Bereich der Gemeinde Baden wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse der Badener

Schnellstraße verläuft von Projektskilometer

17,5 + 93,50, das entspricht dem km 12,158 (alt)

bis zirka Projektskilometer 18,6 überwiegend auf

der bestehenden Trasse. Von Projektskilometer

18,6 verläuft die Trasse sodann unmittelbar am

linken Ufer der Schwechat und weiter südlich der

„Helenenstraße" auf einer Insel, die derzeit durch

den Schwechatfluß und das Hochwassergerinne

gebildet wird, wobei der bestehende Schwechatlauf

in das Hochwassergerinne umgelegt wird und

das alte Flußbett zur Auffüllung vorgesehen ist.

Im weiteren Verlauf quert die Trasse den neuen

Flußlauf der Schwechat und steigt zu einer Hochbrücke

an, die entlang der 1. Wiener Hochquellenwasserleitung

situiert ist und die Weihburgstraße

und die Albrechtsstraße niveaufrei überquert.

In der Folge wird die „Erzherzogin Isabelle-

Straße" mit einem Brückenobjekt niveaufrei

gekreuzt und ein bestehender Feldweg überführt.

In Projektskilometer 22,3 + 34,5 ist eine niveaugleiche

Kreuzung mit der „Vöslauer Straße" vorgesehen.

Im weiteren Verlauf wird im Bereich der

Grundstücke 193/5 KG. Braiten die Südbahn

überquert. Die Trasse führt sodann in einem

flachen Linksbogen durch die Ried „Lange Halsriegeln"

und knapp südlich am Israelitischen

Friedhof vorbei. Sie quert dann die Franz Gehrer

Straße, Weg Grundstück 814/4, KG. Braiten in

einer Entfernung von zirka 40 m vom nördlichen

Rand dieses Grundstückes und das Grundstück

806, KG. Braiten und erreicht in einem

flachen Rechtsbogen mit r = 2000 die „Haidhofstraße"

bei dem Grundstück 753/1, KG.

Braiten.

Von der Haidhofstraße bis zur Autobahnanschlußstelle

Baden verläuft die neue Trasse

über die Grundstücke 684, 685, 686 und 687,

KG. Tribuswinkel auf der bereits fertiggestellten

Trasse der Badener Straße und erreicht zirka

400 m vor der Kreuzung mit der B 17 Wiener

Neustädter Straße die bisherige Trasse.

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