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319_1970 AT

319. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1970/1971 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1970/1971 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes vom

5. Juli 1950, BGBl. Nr. 159, über die Vornahme

von Volkszählungen (Volkszählungsgesetz) wird

mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes,

BGBl. Nr. 159/1950, an der Wende des Jahrzehntes

1970/1971 vorzunehmende Ordentliche

Volkszählung hat am 12. Mai 1971 (Zähltag)

stattzufinden.

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