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319_1964 AT

319. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 15/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren nach Österreich und der Schweiz, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 319. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 15/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren nach Österreich und der Schweiz, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 15/64

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 15/1964

(In der 36. Sitzung am 20. November 1964

gefaßt)

ALTERNATIVSATZ FÜR DIE ZOLLSENKUNG

BEI GEWISSEN EINFUHREN NACH

ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 20 Absatz 4 des Übereinkommens,

gestützt auf die bei der Ratssitzung auf Ministerebene

am 10. Mai 1963 getroffene Vereinbarung,

Mittel und Wege zur Lösung der Probleme

zu prüfen, die sich für Mitgliedstaaten

daraus ergeben,. daß verschiedene Erzeugnisse

des industriellen Sektors einen hohen Prozentsatz

an landwirtschaftlichen Materialien des Anhangs

D des Übereinkommens enthalten, bei

denen bedeutende Unterschiede zwischen Weltmarkt-

und Inlandspreisen bestehen, und

im Hinblick darauf, daß eine ab 31. Dezember

1964 seitens Österreichs und der Schweiz erfolgende

Anwendung des Artikels 3 Absatz 2 lit. a)

des Übereinkommens auf gewisse Einfuhren in

bestimmten Sektoren Schwierigkeiten schaffen

würde,

BESCHLOSSEN

Das in Artikel 3 Absatz 2 lit. a) des Übereinkommens

angegebene Datum „31. Dezember

1964" wird in bezug auf die Einfuhr der in der

Anlage zu dem vorliegenden Beschluß angeführten

Waren nach Österreich und der

Schweiz durch das Datum „30. Juni 1965" ersetzt.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 15/64

WARENLISTE

EINFUHR NACH ÖSTERREICH

EINFUHR IN DIE SCHWEIZ

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