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318_2002 AT

318. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 318. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf

SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss;

SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin;

SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird.

§ 2. Die Verordnungen über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II

Nr. 276/1997 und Nr. 371/2001, treten mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft.

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