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318_1997 AT

318. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 318. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.

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