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318_1989 AT

318. Kundmachung: Geltungsbereich der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 318. Kundmachung: Geltungsbereich der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarats haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zur Europäischen

Charta der lokalen Selbstverwaltung

(BGBl. Nr. 357/1988) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde

Bundesrepublik Deutschland 17. Mai 1988

Norwegen 26. Mai 1989

Spanien 8. November 1988

Zypern 16. Mai 1988

Nachstehende Staaten haben anläßlich der Hinterlegung

ihrer Ratifikationsurkunden folgende

Erklärungen abgegeben

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

„Die Charta findet mit Wirkung des Tages, an

dem sie für die Bundesrepublik Deutschland in

Kraft tritt, auch auf das Land Berlin Anwendung."

Zu Art. 13 2. Satz

In der Bundesrepublik Deutschland ist der

Anwendungsbereich der Charta auf Gemeinden,

Verbandsgemeinden und Kreise im Land Rheinland-

Pfalz und auf Gemeinden und Kreise in den

anderen Ländern beschränkt.

Zu Art. 12 Abs. 2

Die Bundesrepublik Deutschland sieht alle

Absätze des Teils I der Charta, mit den nachstehend

angeführten Ausnahmen, als bindend für sich

an

1. Im Land Rheinland-Pfalz findet Art. 9 Abs. 3

keine Anwendung auf Verbandsgemeinden und

Kreise.

2. In den anderen Ländern findet Art. 9 Abs. 3

keine Anwendung auf Kreise."

SPANIEN

„Spanien erklärt, daß die Europäische Charta

der lokalen Selbstverwaltung insoweit auf das

gesamte Hoheitsgebiet Anwendung findet, als die

durch die spanische Gesetzgebung über lokale

Selbstverwaltung normierten und in den Artikeln

140 und 141 der Verfassung vorgesehenen

Gebietskörperschaften betroffen sind. Spanien sieht

jedoch Art. 3 Abs. 2 der Charta in dem Maße als

nicht bindend für sich an, als das darin vorgesehene

System der unmittelbaren Wahl in allen durch den

Anwendungsbereich der Charta erfaßten Gebietskörperschaften

vollzogen werden soll."

ZYPERN

„Gemäß Art. 12 der Charta sieht Zypern Art. 5

und Art. 7 Abs. 2 der Charta als nicht bindend für

sich an."

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