318_1985
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318. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 318. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
1985_318_0 318. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
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Auf Grund des § 3 b des Bundesgesetzes vom
29. Juni 1977, BGBl. Nr. 392, zur Verbesserung der
Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 121/1980 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 19. August 1980,
BGBl. Nr. 389, über die Einbeziehung von Bier und
Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter
dem Einstandspreis in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 331/1984 wird wie folgt geändert
Im § 2 wird das Datum „31. August 1985" durch
das Datum „31. August 1986" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1985 in
Kraft.