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318_1981 AT

318. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 318. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Finanzen der Republik Österreich und

dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches

Griechenland über die Anerkennung von

Bestätigunigen der Handels- und Industriekammern.

Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die

für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem

Österreichischen Präferenzzollgesetz, BGBl.

Nr. 479/1972, erforderlich sind, wurde gemäß

ihrem Artikel 6 Absatz 2 am 4. Mai 1981 von

Österreich gekündigt und tritt gemäß derselben

Bestimmung am 1. Jänner 1982 außer Kraft.

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