318_1981
AT
318. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 318. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
1981_318_0 318. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Finanzen der Republik Österreich und
dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches
Griechenland über die Anerkennung von
Bestätigunigen der Handels- und Industriekammern.
Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die
für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem
Österreichischen Präferenzzollgesetz, BGBl.
Nr. 479/1972, erforderlich sind, wurde gemäß
ihrem Artikel 6 Absatz 2 am 4. Mai 1981 von
Österreich gekündigt und tritt gemäß derselben
Bestimmung am 1. Jänner 1982 außer Kraft.