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317_2002 AT

317. Verordnung: Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 317. Verordnung: Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank

Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle

für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aus der

Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut.

Die gleichartige Tätigkeit, die die Bundesrechenzentrum GmbH auf vertraglicher Grundlage für

Körperschaften öffentlichen Rechts erbringt, wird dadurch nicht berührt.

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