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317_1996 AT

317. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 317. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft, BGBl.

Nr. 222/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 617/1989, wird wie folgt geändert

In § 3 lautet im Abs. 1 der 1. Satz

„Die fortlaufende jährliche Zuwendung gemäß § 1 lit. b setzt sich aus einem festen Betrag von

3420440 S und dem Ersatz der jeweiligen Bezüge von 23 Bediensteten der Kultusgemeinden zusammen,

wobei ein Durchschnittsbezug zugrunde gelegt wird.“

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.

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