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317_1993 AT

317. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 317. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen (BGBl. Nr. 293/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 633/1988) hinterlegt

Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Ecuador 6. Juni 1991

Niger 15. Februar 1989

Ruanda 10. August 1989

Slowenien 16. Dezember 1992

Sri Lanka 27. Juli 1988

Zypern 19. September 1990

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