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317_1985 AT

317. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Frischfleisch in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 317. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Frischfleisch in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

Auf Grund des § 3 b des Bundesgesetzes vom

29. Juni 1977, BGBl. Nr. 392, zur Verbesserung der

Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 121/1980 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 18. Juli 1984,

BGBl. Nr. 305, über die Einbeziehung von Frischfleisch

in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

wird wie folgt geändert

Im § 2 wird das Datum „31. Juli 1985" durch das

Datum „31. Juli 1986" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in

Kraft.

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