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317_1967 AT

317. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Carnets E. C. S. für Warenmuster

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 317. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Carnets E. C. S. für Warenmuster

Nach Mitteilung der Belgischen Regierung sind

seit der letzten Kundmachung betreffend den

Geltungsbereich, BGBl. Nr. 187/1960, folgende

weitere Staaten Vertragsparteien des Zollabkommens

über Carnets E. C. S. für Warenmuster vom

1. März 1956, BGBl. Nr. 203/1957, zuletzt abgeändert

am 15. Juni 1960, BGBl. Nr. 172/1961, geworden

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 3. März 1961 bzw. am

7. Oktober 1961 gemäß Art. XXIV Z. 1 des Abkommens

erklärt, daß dieses auch auf Hongkong

bzw. Trinidad Anwendung findet.

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