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316_2000 AT

316. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 316. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 77/2000, wird verordnet

Die Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten,

BGBl. II Nr. 212/1997, zuletzt geändert mit der Verordnung BGBl. II Nr. 234/2000, wird wie folgt

geändert

1. In § 1 Abs. 7 Z 1 entfällt das Wort „Sinologie,“.

2. In § 4 Abs. 4 Z 1 entfällt das Wort „Biologie,“ zwischen „Diplomstudien“ und „Erdwissenschaften“.

3. In § 8 Z 1 entfällt das Wort „Erdölwesen,“.

4. Dem § 20 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 1 Abs. 7 Z 1, § 4 Abs. 4 Z 1 und § 8 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 316/2000 treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

5. Dem § 20 wird folgender § 21 angefügt

„§ 21. Auf ordentliche Studierende der Studienrichtung Erdölwesen an der Montanuniversität

Leoben, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2000 begonnen haben, sind das diesbezügliche bisherige

besondere Studiengesetz, die Studienordnung und der Studienplan in der am 31. Juli 1997 geltenden

Fassung anzuwenden. Sie sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte der Studienrichtung Erdölwesen,

die am 1. Oktober 2000 noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich

eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht

abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem Studienplan Petroleum

Engineering an der Montanuniversität Leoben unterstellt. Im Übrigen sind diese Studierenden berechtigt,

sich jederzeit freiwillig dem Studienplan Petroleum Engineering zu unterstellen.“

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