316_1993
AT
316. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 316. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
1993_316_0 316. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die
Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen (BGBl. Nr. 293/ 1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 632/1988) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Ecuador 6. Juni 1991
Niger 15. Februar 1989
Ruanda 10. August 1989
Slowenien 16. Dezember 1992
Sri Lanka 27. Juli 1988
Zypern 19. September 1990