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316_1991 AT

316. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 316. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste

erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 374/1990, wird

hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

1. Die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe „Bäcker", „Bonbon- und Konfektmacher", „Brauer

und Mälzer", „Destillateur", „Fleischer", „Kellner", „Koch", „Konditor (Zuckerbäcker)" und „Lebzelter

und Wachszieher" lauten wie folgt

3. Statt „Spediteur" lautet die Lehrberufsbezeichnung „Speditionskaufmann".

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