316_1991
AT
316. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 316. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste
erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 374/1990, wird
hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert
1. Die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe „Bäcker", „Bonbon- und Konfektmacher", „Brauer
und Mälzer", „Destillateur", „Fleischer", „Kellner", „Koch", „Konditor (Zuckerbäcker)" und „Lebzelter
und Wachszieher" lauten wie folgt
3. Statt „Spediteur" lautet die Lehrberufsbezeichnung „Speditionskaufmann".