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316_1978 AT

316. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1978

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 316. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1978

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1978, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

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