316_1961
AT
316. Verordnung: 12. Novelle der Dienstzweigeverordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 316. Verordnung: 12. Novelle der Dienstzweigeverordnung.
Auf Grund des § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1947, wird verordnet
Die Anmerkung zu Dienstzweig 35 der Dienstzweigeordnung,
Anlage 1 zur Dienstzweigeverordnung,
BGBl. Nr. 164/1948, wird ergänzt wie
folgt
„Der Leiter des Amtes für Wehrtechnik des
Bundesministeriums für Landesverteidigung
führt, wenn er gleichzeitig mit der Führung der
wehrtechnischen Agenden bei der Zentralleitung
im Bundesministerium betraut ist, für die
Dauer dieser Verwendung den Amtstitel ,Heeres-
Chefingenieur'."