Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
316_1961 AT

316. Verordnung: 12. Novelle der Dienstzweigeverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 316. Verordnung: 12. Novelle der Dienstzweigeverordnung.

Auf Grund des § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, wird verordnet

Die Anmerkung zu Dienstzweig 35 der Dienstzweigeordnung,

Anlage 1 zur Dienstzweigeverordnung,

BGBl. Nr. 164/1948, wird ergänzt wie

folgt

„Der Leiter des Amtes für Wehrtechnik des

Bundesministeriums für Landesverteidigung

führt, wenn er gleichzeitig mit der Führung der

wehrtechnischen Agenden bei der Zentralleitung

im Bundesministerium betraut ist, für die

Dauer dieser Verwendung den Amtstitel ,Heeres-

Chefingenieur'."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →