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315_2001 AT

315. Verordnung: Sortenschutz-Artenliste 2001

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 315. Verordnung: Sortenschutz-Artenliste 2001

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Sortenschutzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 109, wird verordnet

§ 1. Ein Anspruch auf Erteilung des Sortenschutzes besteht für Sorten der in der Anlage genannten

Arten und Gattungen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

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