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315_1988 AT

315. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 315. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit den §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes, BGBl.

Nr. 97/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1987, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 217/1986, über den

Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der in den Anlagen A und B und in § 2 angeführten Gebühren entspricht einem Betrag

von 10,50 S."

2. Die Anlage B lautet

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

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