Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
315_1984 AT

315. Änderung des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren, unterzeichnet in Budapest

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 315. Änderung des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren, unterzeichnet in Budapest

Die Versammlung des besonderen Verbandes hat

in Genf am 26. September 1980 beschlossen, den

Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung

der Hinterlegung von Mikroorganismen

für die Zwecke von Patentverfahren, unterzeichnet

in Budapest am 28. April 1977 Kundgemacht in BGBl. Nr. 104/1984, wie folgt zu

ändern

In Artikel 10 Absatz 7 Buchstabe a tritt an die

Stelle des Wortes „third" (englisch) bzw. „trois"

(französisch) das Wort „second" (englisch) bzw.

„deux" (französisch).

In der deutschen Übersetzung tritt folgende

Änderung ein

In Artikel 10 Absatz 7 Buchstabe a tritt an die

Stelle des Wortes „drei" das Wort „zwei".

Diese Änderungen sind gemäß Artikel 14

Absatz 3 Buchstabe a des Vertrages am 24. Mai

1984 in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →