315. Bekanntmachung: Änderung des Lehrplanes für den evangelischen Religionsunterricht der 6. Klasse des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums
Gesetzestext (1 Artikel)
1. Die unter Z. 2 wiedergegebene Änderung
des Lehrplanes für den evangelischen Religionsunterricht
der 6. Klasse des Aufbaugymnasiums
und des Aufbaurealgymnasiums wurde von der
Evangelischen Kirche A. und H. B. in Österreich
erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des
Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949,
in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-
Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.
2. In der Anlage D (Lehrplan des Aufbaugymnasiums
und des Aufbaurealgymnasiums) der
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht
BGBl. Nr. 2/1969 hat im Abschnitt IV
(Lehrpläne für den Religionsunterricht) Unterabschnitt
b (Evangelischer Religionsunterricht)
der Lehrplan für die 6. Klasse zu lauten
„6. Klasse
Bibelkunde des Neuen Testamentes: Das Wort
Gottes in Jesus Christus und das Glaubenszeugnis
der Urkirche. Die Entstehung und Überlieferung
des neutestarrientlichen Kanons. Lektüre ausgewählter
Abschnitte und Einprägung von grundlegenden
Bibelstellen im Wortlaut.
Katechismus: Die Zusammenfassung der biblischen
Botschaft im Katechismus."