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315_1969 AT

315. Bekanntmachung: Änderung des Lehrplanes für den evangelischen Religionsunterricht der 6. Klasse des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 315. Bekanntmachung: Änderung des Lehrplanes für den evangelischen Religionsunterricht der 6. Klasse des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums

1. Die unter Z. 2 wiedergegebene Änderung

des Lehrplanes für den evangelischen Religionsunterricht

der 6. Klasse des Aufbaugymnasiums

und des Aufbaurealgymnasiums wurde von der

Evangelischen Kirche A. und H. B. in Österreich

erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des

Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949,

in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

2. In der Anlage D (Lehrplan des Aufbaugymnasiums

und des Aufbaurealgymnasiums) der

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht

BGBl. Nr. 2/1969 hat im Abschnitt IV

(Lehrpläne für den Religionsunterricht) Unterabschnitt

b (Evangelischer Religionsunterricht)

der Lehrplan für die 6. Klasse zu lauten

„6. Klasse

Bibelkunde des Neuen Testamentes: Das Wort

Gottes in Jesus Christus und das Glaubenszeugnis

der Urkirche. Die Entstehung und Überlieferung

des neutestarrientlichen Kanons. Lektüre ausgewählter

Abschnitte und Einprägung von grundlegenden

Bibelstellen im Wortlaut.

Katechismus: Die Zusammenfassung der biblischen

Botschaft im Katechismus."

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