Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314_2000 AT

314. Verordnung: Anordnung des Stichtags für die ordentliche Arbeitsstättenzählung 2001

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 314. Verordnung: Anordnung des Stichtags für die ordentliche Arbeitsstättenzählung 2001

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Arbeitsstättenzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 119/1973, wird verordnet

Im Jahr 2001 ist mit Stichtag 15. Mai 2001 eine ordentliche Arbeitsstättenzählung durchzuführen.

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat die Arbeitsstättenzählung 2001 gemeinsam mit der Volkszählung

2001 abzuwickeln.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →