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314_1988 AT

314. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 314. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz

Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 66/1986, über die

Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 10,50 S."

2. Die Anlage lautet

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

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