314_1988
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314. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 314. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
1988_314_0 314. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
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Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 66/1986, über die
Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz wird wie folgt geändert
1. § 1 Abs. 2 lautet
„(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 10,50 S."
2. Die Anlage lautet
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.