Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314_1979 AT

314. Bundesgesetz: Strukturverbesserungsgesetznovelle 1979

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 314. Bundesgesetz: Strukturverbesserungsgesetznovelle 1979

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Strukturverbesserungsgesetz, BGBl. Nr. 69/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 417/1970, 493/1972, 394/1975 und 645/1977

wird in folgender Weise geändert

Im § 1 Abs. 1 und 6, § 2, § 8 Abs. 1, § 9 und

im § 11 Abs. 1 tritt an die Stelle der Jahreszahl

„1979" die Jahreszahl „1980".

Artikel II

Im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit

dem das Strukturverbesserungsgesetz und andere

Abgabengesetze geändert werden, BGBl. Nr. 493,

hat der Abs. 1 des Abschnittes E zu lauten:"

(1) Die Bestimmungen des Abschnittes A Z. 1,

3 und 4 sind auf Vorgänge anzuwenden, die nach

dem 31. Dezember 1972 und vor dem 1. Jänner

1981 bewirkt werden."

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →