314_1969
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314. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 314. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten
1969_314_0 314. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten
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Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender
Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof
die Feststellung seines Erkenntnisses
vom 20. Juni 1969, K II-5/68-19, zusammengefaßt
hat
„Eine Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung
von Bezirksgerichten, soweit sie mit einer
Änderung der Sprengel verbunden ist, kann gemäß
§ 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom
1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl.
Nr. 368 vom Jahre 1925, nur durch Verordnung
der Bundesregierung mit Zustimmung der Landesregierung
verfügt werden."