Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314_1969 AT

314. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 314. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender

Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellung seines Erkenntnisses

vom 20. Juni 1969, K II-5/68-19, zusammengefaßt

hat

„Eine Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung

von Bezirksgerichten, soweit sie mit einer

Änderung der Sprengel verbunden ist, kann gemäß

§ 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom

1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl.

Nr. 368 vom Jahre 1925, nur durch Verordnung

der Bundesregierung mit Zustimmung der Landesregierung

verfügt werden."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →