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314_1962 AT

314. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung 1962.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 314. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung 1962.

Auf Grund des § 24 des Hochschülerschaftsgesetzes,

BGBl. Nr. 174/1950, wird verordnet

§ 1. In den Anlagen 1 c und 4 c zur Verordnung

des Bundesministeriums für Unterricht vom

10. September 1962, BGBl. Nr. 281, über

die Wahl der Organe der Österreichischen Hochschülerschaft

(Hochschülerschafts-Wahlordnung

1962) entfällt die Bezeichnung „als Beauftragter

des Bundesministeriums für Unterricht" und tritt

an ihre Stelle die Bezeichnung

„für ".

(Name der wahlwerbenden Gruppe)

§ 2. In den Anlagen 2 a, 2 b, 2 c und 3 zu derselben

Verordnung tritt an die Stelle von „§ 11"

die Bezeichnung „§ 15" und in den Anlagen 4 a,

4 b und 4 c an die Stelle von „§ 23" die Bezeichnung

„§ 27".

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