314_1962
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314. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung 1962.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 314. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung 1962.
1962_314_0 314. Verordnung: Abänderung der Hochschülerschafts-Wahlordnung 1962.
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Auf Grund des § 24 des Hochschülerschaftsgesetzes,
BGBl. Nr. 174/1950, wird verordnet
§ 1. In den Anlagen 1 c und 4 c zur Verordnung
des Bundesministeriums für Unterricht vom
10. September 1962, BGBl. Nr. 281, über
die Wahl der Organe der Österreichischen Hochschülerschaft
(Hochschülerschafts-Wahlordnung
1962) entfällt die Bezeichnung „als Beauftragter
des Bundesministeriums für Unterricht" und tritt
an ihre Stelle die Bezeichnung
„für ".
(Name der wahlwerbenden Gruppe)
§ 2. In den Anlagen 2 a, 2 b, 2 c und 3 zu derselben
Verordnung tritt an die Stelle von „§ 11"
die Bezeichnung „§ 15" und in den Anlagen 4 a,
4 b und 4 c an die Stelle von „§ 23" die Bezeichnung
„§ 27".