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313_2000 AT

313. Verordnung: Bestimmung des Zähltags für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 313. Verordnung: Bestimmung des Zähltags für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung

Gemäß § 10 Volkszählungsgesetz 1980, BGBl. Nr. 199, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 505/1994,

wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Für die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980 an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001

vorzunehmende ordentliche Volkszählung wird der Zähltag 15. Mai 2001 bestimmt.

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