313_2000
AT
313. Verordnung: Bestimmung des Zähltags für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 313. Verordnung: Bestimmung des Zähltags für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung
2000_313_2 313. Verordnung: Bestimmung des Zähltags für die an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende Volkszählung
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Gemäß § 10 Volkszählungsgesetz 1980, BGBl. Nr. 199, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 505/1994,
wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet
Für die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980 an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001
vorzunehmende ordentliche Volkszählung wird der Zähltag 15. Mai 2001 bestimmt.