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313_1979 AT

313. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinde Hellmonsödt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 313. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinde Hellmonsödt

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBL Nr. 286, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975

und 294/1978 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 126 Leonfeldener Straße wird im Bereich der

Marktgemeinde Hellmonsödt wie folgt bestimmt

Die B 126 Leonfeldener Straße wird von

km 13,70 bis km 13,83 auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse

über die neue Steinbruchbrücke umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten

(rot ausgewiesenen) sowie des aufgelassenen

(gelb ausgewiesenen) Straßenabschnittes

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde

Hellmonsödt aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

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